Die Berndorf Luzern AG leistet bei nachweisbaren Material- oder Konstruktionsmängeln die Herstellergarantie. Von der Garantieleistung ausgeschlossen bleibt unsachgemässe Bedienung oder Materialverschleiss nach Ablauf der Herstellergarantie.
Garantie für Apparate
Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsregelung für Rechts- und Sachmängel wird wegbedungen. An ihre Stelle tritt folgende Garantieregelung: Der Käufer oder sein Rechtsnachfolger hat während der Garantiefrist einen zusammen mit der Kaufsache übertragbaren Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.
Die Garantiefrist beträgt 1 Jahr seit Versand oder Übergabe der Kaufsache. Die Garantiezeit für ersetzte Teile beträgt 1 Jahr. Weitergehende Ansprüche für mittelbare und/oder unmittelbare Mangelfolgeschäden werden ausdrücklich wegbedungen.